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Vorsicht bei Äußerungen über Wettbewerber!

6 Juli 2010 725 views Keine Kommentare


Vielen Onlineshopbetreibern erscheint der Gedanke reizvoll, ihr eigenes Produktsortiment dadurch hervorzuheben, dass sie sich abfällig oder zumindest kritisierend über die Produkte und Dienstleistungen ihrer Mitbewerber äußern.

Dabei muss sich der Shopbetreiber allerdings darüber bewusst sein, dass in Deutschland die Grenzen für vergleichende Werbung und Äußerungen über Mitbewerber äußerst eng gesteckt sind und es deshalb sehr schnell zu rechtlichen Problemen beziehungsweise Konsequenzen kommen kann. Nachfolgend möchten wir Ihnen einige

Tipps zu diesem Bereich der „Optimierung“ des eigenen Angebotes geben:
Verboten ist grundsätzlich jegliche Äußerung über Wettbewerber beziehungsweise Mitbewerber, die deren Persönlichkeit beziehungsweise das betreffende Warenangebot herabsetzt oder verunglimpft. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie Konkurrenzprodukte als schlecht, untauglich, Mist, Ramsch oder ähnliches bezeichnen. Hierbei dürfte es fast immer zu rechtlichen Problemen kommen.

Doch nicht nur Aussagen über die Produkte und Dienstleistungen des Wettbewerbers können verboten sein, sondern auch über den Wettbewerber selbst, beziehungsweise seine Mitarbeiter. So geschieht es im Internet oft, dass Personen als „Betrüger“ bezeichnet werden, ohne dass dafür gesicherte Nachweise vorliegen. Auch hierbei müssen Sie mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Doch die Eingrenzungen gehen noch weiter. Selbst wenn Sie sich nicht kritisch über Produkte, Dienstleistungen oder die Person Ihres Wettbewerbers äußern, kann eine falsche Tatsachenbehauptung ebenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie einem Produkt des Konkurrenten falsche Eigenschaften andichten. Ein Beispiel: Sie weisen auf ein Mobiltelefon-Angebot Ihres Konkurrenten hin und nennen in diesem eine Akku-Laufzeit, die nicht den technischen Angaben des Herstellers entspricht.

Das Gleiche gilt übrigens, wenn Sie Aussagen über die Geschäftspolitik Ihres Wettbewerbers treffen, zum Beispiel über dessen Lieferzeiten oder generell die Lieferfähigkeit von Produkten. Auch hier sind entsprechende Aussagen nur dann erlaubt, wenn sie auf gesicherten Tatsachen gründen.

Wie Sie an diesen Beispielen sehen, kann es in Deutschland sehr schnell Probleme geben, wenn Sie sich – in welcher Form auch immer – über einen oder mehrere Ihrer Wettbewerber äußern. Wir raten daher dazu, solche Äußerungen ganz zu lassen und sich lieber um die Verbesserung der eigenen Produkte beziehungsweise der Qualität des Services zu kümmern. Gerne hilft Ihnen das Expertenteam von arboro.debei dieser Aufgabe.

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