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Rechtliche Vorgaben beim Newsletterversand

5 September 2010 3.652 views Ein Kommentar


Der Versand von Newslettern ist mit umfangreichen gesetzlichen Auflagen verbunden. Nur so lässt sich erreichen, dass die Spam-Flut im Internet halbwegs eingedämmt werden kann und der Verbraucher nicht jeden Tag mit hunderten Werbemails konfrontiert wird.

In den entsprechenden Gesetzen ist auch ganz klar festgelegt, dass Newsletter ausschließlich mit Einwilligung des Empfängers versendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann auf verschiedenen Wegen eingeholt werden. Die klassische Methode ist hierbei das Double-Opt-In-Verfahren, bei dem der Interessent seine Einwilligung für den Newsletter-Empfang nach der Anmeldung nochmals explizit bestätigen muss.

Es gibt jedoch Einzelfälle, bei denen auch der Versand von Newslettern rechtlich einwandfrei möglich ist, ohne vorher die Erlaubnis vom Empfänger eingeholt zu haben. Allerdings sind die rechtlichen Grenzen hier sehr eng gesteckt. Der Versender muss demnach ganz genau darauf achten, ob er auch wirklich die vorgegebenen Bedingungen erfüllt.

Um diesbezüglich Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir uns diese Bedingungen einmal etwas genauer angesehen. Die entsprechende Ausnahmevorschrift findet sich im UWG § 7, Absatz 3. Dort ist folgender Ausnahmefall aufgeführt:

1. Der Versender hat die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Kauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten.

2. Er verwendet die E-Mail-Adresse ausschließlich zum Bewerben ähnlicher Produkte und Dienstleistungen.

3. Der Empfänger hat der Verwendung seiner E-Mail-Adresse nicht widersprochen.

4. Der Versender weist den Empfänger darauf hin, dass er der Verwendung seiner E-Mail-Adresse für Werbezwecke jederzeit widersprechen kann. Der Widerspruch muss dabei möglich sein, ohne dass andere Kosten als die üblichen Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

Es müssen also all diese Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Werbe-E-Mail rechtssicher auch ohne die explizite Einwilligung des Empfängers verschickt werden kann.

Rechtlich umstritten ist dagegen die Frage, ob man entsprechende Checkboxen, mit deren Aktivierung der Kunde seine Einwilligung zum Newsletterempfang gibt, schon vorausgefüllt mit einem Häkchen versehen darf. Die meisten Urteile in diesem Zusammenhang sahen dies als unzulässig an.

Fazit:
Beim Versenden von E-Mails, deren Empfang der Empfänger nicht ausdrücklich und eindeutig zugestimmt hat, sollte der Shopbetreiber sehr vorsichtig sein. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen hier äußerst korrekt eingehalten werden, ansonsten drohen teure Abmahnungen und Unterlassungsklagen. Dies bedingt auch, dass unaufgefordert versendete Werbemails unbedingt auf die individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Kunden abgestimmt werden müssen – ein Massenversand ist hierbei also nicht rechtssicher möglich.

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Ein Kommentar »

  • 3 Tipps für erfolgreiche Newsletter - eCommerce SEO Blog schreibt:

    [...] Newsletter rechtlich einwandfrei gestaltet ist (wichtige Hinweise dazu finden Sie bei uns im Blog: Rechtliche Vorgaben beim Newsletterversand). Nur dann können Sie schließlich davon ausgehen, dass ein dauerhafter Versand durchführbar ist, [...]

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