Home » Featured, Gesetze, Headline

Neue Informationspflichten für Dienstleister

16 Mai 2010 749 views Keine Kommentare


Was viele vielleicht noch gar nicht wissen: Am 17. Mai 2010 tritt eine neue Verordnung in Kraft, in deren Rahmen insbesondere Dienstleister, welche sich im Internet präsentieren, neuartige Informationspflichten erfüllen müssen. Die Rede ist von der so genannten „DL-InfoV“.

Was ändert sich dadurch für Dienstleister im Internet?
Nun, das Fachchinesisch des Originaldokuments ist für viele Betroffene relativ schwer zu verstehen. Aus diesem Grund möchten wir es Ihnen etwas einfacher machen und die wichtigsten Punkte und Änderungen, welche sich durch die neue Verordnung ergeben, in einfachen und verständlichen Worten darlegen.

Welche Informationen müssen auf der Webseite vorhanden sein?

Wie jeder Webseitenbetreiber – egal, ob Dienstleister oder nicht – bereits aus der Vergangenheit wissen dürfte, muss bei gewerblich betriebenen Webseiten in jedem Fall ein Impressum vorhanden sein. Durch die neue Verordnung kommen allerdings weitere Punkte hinzu, die – soweit vorhanden – ebenfalls mit aufgeführt werden müssen.

Dies sind beispielsweise:

- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Gerichtsstand
- Anwendbares Recht
- Eventuell vorhandene Garantien

Außerdem sind Dienstleister dazu verpflichtet, alle wesentlichen Merkmale zu ihrer Dienstleistung auf der Internetseite aufzuführen. Sofern dies nicht auf der Startseite oder einer anderen Unterseite der Webpräsenz geschieht, muss ein gesonderter Punkt mit in die „Impressum“-Seite integriert werden, der dieser Merkmale aufführt.

Weiterhin ist der Dienstleister dazu verpflichtet, eine eventuell vorhandene Berufshaftpflichtversicherung auf seiner Webseite anzugeben. Insbesondere sind damit der Name und die Anschrift des Versicherers gemeint.

Kommen wir zu den Preisangaben. Sofern Sie als Dienstleister Ihre Leistungen für Endverbraucher anbieten, gilt die bereits aus der Vergangenheit bekannte Preisangabenverordnung natürlich weiter. Bei gewerblichen Kunden waren die Anbieter allerdings bisher nicht in vollem Umfang an diese Verordnung gebunden. Das ändert sich durch die neue DL-InfoV. Sie fordert, dass der Dienstleister zumindest eine Berechnungsgrundlage bereithält, anhand derer der Kunde Klarheit über die Preisgestaltung bekommt. Dies gilt insbesondere, wenn der Preis nicht von Anfang an – das heißt, auf der Seite selbst – festgelegt wurde.

Bei Dienstleistungen, deren Preis schon vor Erbringung der Leistung feststeht, ist der Anbieter dagegen verpflichtet, diesen Preis explizit auf seiner Webseite zu nennen. Das gilt allerdings wiederum nur, wenn der Vertrag über das Internet zustande kommt. Bei schriftlich geschlossenen Verträgen reicht es auch nach der neuen Verordnung aus, wenn die entsprechend Preisangaben dem Kunden vor Vertragsabschluss – z. B. in schriftlicher Form – mitgeteilt werden.

Fazit: Viele Experten sind der Meinung, dass die neue Verordnung hinsichtlich der Informationspflichten für Dienstleister ein Riesenwirbel um fast Nichts ist. Da die meisten Dienstleister es sich gar nicht leisten können, ihre Dienste im Internet ohne die Angabe von Preisen und/oder entsprechenden AGB anzubieten, ändert sich für diese Anbieter nicht viel. Sie müssen unter Umständen lediglich noch Klauseln über das anwendbare Recht, den Gerichtsstand sowie eine eventuell vorhandene Haftpflichtversicherung hinzufügen.

Allerdings ist zu befürchten, dass durch die DL-InfoV eine neue Abmahnwelle ausgelöst werden könnte. Viele werden es sich nicht nehmen lassen, die Webseiten ihrer Konkurrenten genau zu überprüfen und bei festgestellten Verstößen gegen die neue Verordnung eine Abmahnung auszusprechen. Bleibt nur der Rat: Überprüfen Sie Ihre Seiten genau und passen Sie diese an die neue Verordnung an.

Related posts:

  1. Neue Besucher und Kunden durch Gewinnspiele
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (No Ratings Yet)
Loading ... Loading ...

Wir freuen uns auf Dein Kommentar!

Gib hier Dein Kommentar ab, oder erstelle einen trackback auf Deinem Blog. Du kannst auch einen Kommentar via via RSS erstellen.

Bitte erstelle keine SPAM Kommentare.

Du kannst diese tags benutzen:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Dieser Blog unterstützt die Funktionen von Gravatar. Um deinen globalen Avatar zu nutzen gehe auf die Webseite von Gravatar.