Google reagiert auf rechtliche Probleme durch den Einsatz von Analytics
Innerhalb des vergangenen Jahres gab es immer mehr rechtliche Streitigkeiten aufgrund des Einsatzes von Google Analytics auf Webseiten und in Onlineshops. Grund dafür ist, dass Google Analytics in seiner bisherigen Form ganz klar gegen geltende rechtliche Bestimmungen verstoßen hat.
Inzwischen hat auch der Suchmaschinenriese die rechtlichen Probleme vieler Webmaster durch den Einsatz von Analytics zur Kenntnis genommen und entsprechend reagiert: Die Software wurde in Teilen überarbeitet beziehungsweise so angepasst, dass die wichtigsten Kritikpunkte weitgehend entschärft sein sollen.
Der größte Teil der rechtlichen Streitigkeiten basierte darauf, dass Analytics in der Vergangenheit jeweils die IP-Adresse des Besuches der Internetseite beziehungsweise des Onlineshops ermittelt und gespeichert hat. Da aber das Speichern der persönlichen Daten von Nutzern in Deutschland ohne deren konkrete Einwilligung nicht rechtmäßig ist, verstieß Analytics ganz eindeutig gegen geltendes Recht.
Diesen Umstand möchte Google nun insbesondere durch zwei verschiedene Änderungen entschärfen. Diese sind:
1. Die IP-Adresse des Besuches soll automatisch gekürzt werden, also nicht mehr in vollständiger Länge gespeichert werden.
2. Ein Plug-In, das automatisch in einigen gängigen Browsern installiert wird, soll dafür sorgen, dass der Besucher beim Betreten einer Webseite, welche Google Analytics einsetzt, die Möglichkeit bekommt, der Erhebung und Speicherung seiner Daten im Rahmen von Analytics zu widersprechen.
So viel zu den Methoden von Google, den Einsatz von Analytics nach Meinung der Entwickler rechtlich sicher zu machen. Doch ist das wirklich so? Experten haben starke Zweifel. Durch die beiden Änderungen ist es keineswegs sicher, ob den rechtlichen Anforderungen genüge getan wurde. Da Google insbesondere das Browser-Plug-In grundsätzlich nicht für alle Browsertypen anbieten will, bestehen begründete Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Sicherheit.
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Trotz dieser Bedenken empfehlen Experten, die zur Verfügung stehende neue Version von Google Analytics mit den angesprochenen Zusatzfunktionen zu nutzen. Dies gibt zwar keine vollständige rechtliche Sicherheit, kann aber zumindest die Gefahr teurer Abmahnungen und anschließender Rechtsstreitigkeiten etwas senken.
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